BGH: Beim Sozialleistungsbetrug hat das Tatgericht selbständig zu prüfen, ob und inwieweit tatsächlich kein Anspruch auf die beantragten Leistungen bestand

BGH, Beschluss vom 22.3.2016 – 3 StR 517/15 – . BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS in der Strafsache gegen 1. 2. 3. 4. wegen gewerbsmäßigen Bandenbetrugs u.a. Der 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat nach Anhörung der Beschwerdeführer und des Generalbundesanwalts – zu 2. auf dessen Antrag – am 22. März 2016 gemäß

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OLG Koblenz: Zu den Voraussetzungen für den Entzug der elterlichen Sorge oder von Teilbereichen der elterlichen Sorge im Wege einer einstweiligen Anordnung

OLG Koblenz, Beschluss vom 03.12.2014 – 13 UF 689/14 Titel Zu den Voraussetzungen für den Entzug der elterlichen Sorge oder von Teilbereichen der elterlichen Sorge im Wege einer einstweiligen Anordnung vor dem Hintergrund der jüngsten Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts.  Leitsätze des Verfassers: Bestimmender Maßstab ist zuvörderst das Kindeswohl. Nur wenn

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BVerfG: Eine Einschränkung des (Übernachtungs) Umgangs ist nur gerechtfertigt, wenn das Kindeswohl auf dem Spiel steht

  BVerfG, Beschluss vom 26. September 2006 – 1 BvR 1827/06 BUNDESVERFASSUNGSGERICHT Im Namen des Volkes In dem Verfahren über die Verfassungsbeschwerde … gegen a) den Beschluss des Oberlandesgerichts München vom 20. Juni 2006 – 12 UF 767/06 -, b) den Beschluss des Oberlandesgerichts München vom 11.

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LSG Nds-Bremen: Keine Abzweigung von Arbeitslosengeld II für Unterhaltszahlungen

Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen 6. Senat, Urteil vom 21.01.2016, L 6 AS 1200/13 Leitsätze 1. Das einem Unterhaltsschuldner bewilligte Arbeitslosengeld II ist als soziokulturelles Existenzminimum auch bei einer Erwerbstätigkeit der Auszahlung an Unterhaltsgläubiger entzogen. 2. Eine Abzweigung kommt auch nicht in Höhe des Freibetrages, der bei der Leitungsberechnung von

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SG Bremen: Zur Ermessensausübung bei einem Versagungsbescheid über SGB II Leistungen

SG Bremen, Gerichtsbescheid vom 21.04.2016 – S 22 AS 1574/15 SOZIALGERICHT BREMEN IM NAMEN DES VOLKES GERICHTSBESCHEID In dem Rechtsstreit J. K., Bremen, Klägerin, Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte Beier & Beier, Gröpelinger Heerstraße 387, 28239 Bremen, Az.: gegen Jobcenter Bremen, vertreten durch den Geschäftsführer, Doventorsteinweg 48 – 52, 28195 Bremen, Az.:- Beklagter,

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KG Berlin: Allein das Vorhandensein von Schimmelpilze an Einbaumöbeln des Mieters rechtfertigt allein keine Mietminderung

KG Berlin, Beschluss vom 25.09.2006 – 12 U 118/05 Leitsatz Stellt ein vom Mieter beauftragtes Speziallabor für angewandte Mikrobiologie Schimmelpilze an Einbaumöbeln des Mieters fest, so rechtfertigt dies allein keine Mietminderung. Ein behaupteter Feuchtigkeitseinbruch in die Mieträume (Souterrain) kann ohne nachprüfbare Angaben zum räumlichen Umfang und der Intensität

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OLG Hamm: Zum Umgangsrecht eines erziehungsungeeigneten Elternteils, dem es bisher trotz vielfacher begleiteter Umgangskontakte nicht gelungen ist, eine Beziehung zu seinem Kind aufzubauen

OLG Hamm, Beschluss vom 28.02.2011 – II-8 UF 227/10 Leitsätze: Zum Umgangsrecht eines erziehungsungeeigneten Elternteils, dem es bisher trotz vielfacher begleiteter Umgangskontakte nicht gelungen ist, eine Beziehung zu seinem Kind aufzubauen. Tenor: Auf die Beschwerde des Antragstellers wird der am 29. September 2010 verkündete Beschluss des Amtsgerichts

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OLG Hamm: Keine Verfahrenskostenhilfe im Umgangsverfahren, wenn das Jugendamt nicht vorher eingeschaltet wurde

OLG Hamm · Beschluss vom 14. Oktober 2014 · Az. 6 WF 110/14 Leitsätze: Im Umgangs- und Sorgerechtsverfahren sind vor Anrufung des Gerichts die Beratungsmöglichkeiten des Jugendamtes zu nutzen. Ein ohne Einschaltung des Jugendamtes erhobener gerichtlicher Antrag ist daher in der Regel mutwillig, so dass Verfahrenskostenhilfe zu

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OLG Hamm: Allein der Wille einer Jugendlichen, nicht im Haushalt der Kindeseltern leben zu wollen, rechtfertigt keinen Sorgerechtsentzug im Wege der einstweiligen Anordnung

Oberlandesgericht Hamm, Beschluss vom 22.06.2015 – 4 UF 16/15 Leitsätze: Allein der Wille einer Jugendlichen, nicht im Haushalt der Kindeseltern leben zu wollen, rechtfertigt keinen Sorgerechtsentzug im Wege der einstweiligen Anordnung. Tenor: Auf die Beschwerde wird der Beschluss des Amtsgerichts – Familiengericht – Schwerte vom 6.1.2015 abgeändert

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