AG Syke: Grundvoraussetzung der Aufrechterhaltung der gemeinsamen elterlichen Sorge ist die objektive Kooperationsfähigkeit und die subjektive Kooperationsbereitschaft

AG Syke, Beschluss vom 28.04.2017 – 21 F 203/15 SO Grundvoraussetzung der Aufrechterhaltung der gemeinsamen elterlichen Sorge ist die objektive Kooperationsfähigkeit und die subjektive Kooperationsbereitschaft. Liegt diese nicht vor, ist einem Elternteil das Sorgerecht allein zu übertragen.  Sind beide Eltern grundsätzlich in der Lage, das Kind zu

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SG Bremen: Keine SGB-II Sanktionierung möglich, wenn der Kunde noch nicht im Leistungsbezug ist.

SG Bremen, Beschluss vom 10.05.2017 – S 23 AS 880/17 ER SOZIALGERICHT BREMEN BESCHLUSS In dem Rechtsstreit Y. E., Bremen, Antragsteller, Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte Beier & Beier, Gröpelinger Heerstraße 387, 28239 Bremen, Az.: – F/2017/014 (EA2) – gegen Jobcenter Bremen, vertreten durch den Geschäftsführer, Doventorsteinweg 48 – 52, 28195 Bremen,

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SG Bremen: Keine SGB-II Sanktionierung eines versäumten Meldetermins, wenn der Kunde noch nicht im Leistungsbezug ist

SG Bremen, Beschluss vom 10.05.2017 – S 23 AS 879/17 ER SOZIALGERICHT BREMEN BESCHLUSS In dem Rechtsstreit Y. E., Bremen, Antragsteller, Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte Beier & Beier, Gröpelinger Heerstraße 387, 28239 Bremen, Az,: – F/2017/014 (EA) – gegen Jobcenter Bremen, vertreten durch den Geschäftsführer, Doventorsteinweg 48 – 52, 28195 Bremen, Az.:

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SG Bremen: Zur aufschiebenden Wirkung eines Widerspruchs gegen einen Aufhebungsbescheid

SG Bremen, Beschluss vom 15.08.2017 – S 48 AS 1611/17 ER SOZIALGERICHT BREMEN BESCHLUSS In dem Rechtsstreit D. E., Bremen, Antragsteller, Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte Beier & Beier, Gröpelinger Heerstraße 387, 28239 Bremen, Az.: – F/2017/047 (EA) – gegen Jobcenter Bremen, vertreten durch den Geschäftsführer, Doventorsteinweg 48 -j52, 28195 Bremen, Az.:

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AG Bremen: Keine familiengerichtlichen Maßnahmen, wenn Eltern einer sozialpädagogischen Familienhilfe zugestimmt haben

AG Bremen, Beschluss vom 15.08.2017 – 61 F 3813/16 SO Amtsgericht Bremen Beschluss In der Kindschaftssache betreffend die elterliche Sorge für L. M. R. P. Beteiligte: 1. L. M. R. P., geboren am … in Bremen, wohnhaft … Bremen 2. Rechtsanwältin Dr. V. C., Bremen – die Verfahrensbeiständin

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BVerfG: Sorgerechtsentziehung ohne hinreichende Feststellung einer Kindeswohlgefährdung verletzt Elternrecht

BVerfG, Beschluss vom 13. Juli 2017 – 1 BvR 1202/17 Leitsätze des Verfassers: Die bloße Existenz „besser geeigneter Personen“ vermag einen Sorgerechtsentzug nicht zu rechtfertigen. Dieser kommt allein dann in Betracht, wenn im Falle des Verbleibs des Sorgerechts beim Betroffenen eine nachhaltige Kindeswohlgefährdung zu befürchten wäre. Das Fehlen einer

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