Saarländisches OLG: Im Sorgerechts­verfahren sind Kinder im Alter von 3 bis 14 Jahren vom Familiengericht persönlich anzuhören

Saarländisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 29.12.2017 – 9 UF 54/17 Leitsätze: Im Verfahren nach § 1671 Abs. 1 S. 1 und S. 2 Nr. 2 BGB ist ein Kind regelmäßig etwa ab Vollendung des dritten Lebensjahres persönlich anzuhören (§ 159 Abs. 2 FamFG). Diese Anhörung kann mangels vergleichbaren Verfahrensgegenstands grundsätzlich nicht

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OLG Bremen: Zur gesteigerten Erwerbsobliegenheit eines Unterhaltsschuldners gegenüber seinem minderjährigen Kind

OLG Bremen, Beschluss vom 27.12.2017 – 4 WF 104/17 57 F 809/17 Amtsgericht Bremen Hanseatisches Oberlandesgericht in Bremen Beschluss In der Familiensache … hat der 4. Zivilsenat – Senat für Familiensachen – des Hanseatischen Oberlandesgerichts in Bremen durch die Richterin am Oberlandesgericht Dr. R. als Einzelrichterin am 27.12.2017

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