AG Bremen: Zur Aufnahme des Kindes im Haushalt der Tante zur Abwehr einer Kindeswohlgefährdung

Amtsgericht Bremen, Beschluss vom 04.,09.2014 – 68 F 1556/14 EASO In der Kindschaftssache betreffend die elterliche Sorge für …. Beteiligte: 1. … 2. … 3. … 4. … Verfahrensbevollmächtigte: zu 3 und 4 Rechtsanwälte Beier & Beier, Gröpelinger Heerstraße 387, 28239 Bremen Geschäftszeichen: H/2014/017 5. Amt für

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BGH: Auch gegen das Jugendamt kann ein Ordnungsgeld festgesetzt werden, wenn der Kindesumgang nicht zu Stande kommt.

BGH, Beschluss vom 19.02.2014 – XII ZB 165/13 BGB §§ 1684, 1837 Abs. 3 Satz 2; FamFG § 89 a) Gegen das Jugendamt, das in seiner Eigenschaft als Amtsvormund an einem gerichtlich gebilligten Umgangsvergleich beteiligt ist, kann im Fall der Zuwiderhandlung ein Ordnungsgeld festgesetzt werden. Dass im Rahmen

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AG Bremen: Der Kindesmutter wird die elterliche Sorge vorläufig entzogen und dem Kindesvater übertragen.

AG Bremen, Beschluss vom 08.08.2014 – 68 F 2177/14 EASO Amtsgericht Bremen Beschluss In der Familiensache betreffend die elterliche Sorge für L. K., geboren am … in Bremen, – Betroffener – vertreten durch die Verfahrensbeiständin Frau Dipl.-Päd. W. H., Lilienthal Beteiligte: 1. Amt für Soziale Dienste Sozialzentrum

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BVerfG: Beim Eingriff in das Elternrecht ist der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit strikt zu beachten

BVerfG, Entscheidung vom 8.3.2012 – 1 BvR 206/12 Das Bundesverfassungsgericht hat im Beschluss vom 08.03.2012 erneut entschieden, dass wegen des Eingriffs in das Elternrecht der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit strikt zu beachten ist. Bei den in Betracht zu ziehenden Maßnahmen muss das Mittel gewählt werden, das am wenigsten

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AG Gießen: Zur Rückführung des Kindes aus der Pflegefamilie in den Haushalt der Eltern

AG Gießen, Beschluss vom 28. August 2013 · Az. 248 F 2478/12 SO Tenor Die einstweilige Anordnung vom 28.11.2012 des Amtsgerichts – Familiengerichts – Gießen (Az.: 248 F 2508/12) wird aufgehoben. Es verbleibt bei der gemeinsamen elterlichen Sorge der Kindeseltern. Den Kindeseltern wird aufgegeben, umgehend für die

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BVerfG erklärt Inobhutnahme und Neubeelterung durch Jugendamt und Familiengerichte erneut für grundgesetzwidrig

BVerfG, Beschluss vom 22.05.2014 – 1 BvR 2882/13 Das Bundesverfassungsgericht  hat erneut im Beschluss vom 22.05.2014 eine Inobhutnahme und Neubeelterung durch Jugendamt und Familiengerichte für grundgesetzwidrig erklärt. Es damit einmal mehr der leiblichen Elternschaft den Vorrang vor Neubeelterungen durch „soziale Eltern“ eingeräumt. Im Namen des Volkes In

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BVerfG, Beschluss vom 24. Juni 2014 – 1 BvR 2926/13: Großeltern müssen bei der Auswahl eines Vormunds in Betracht gezogen werden

BVerfG, Beschluss vom 24. Juni 2014 – 1 BvR 2926/13 Bundesverfassungsgericht Pressemitteilung Nr. 67/2014 vom 25. Juli 2014 Beschluss vom 24. Juni 2014 1 BvR 2926/13 Großeltern müssen bei der Auswahl eines Vormunds in Betracht gezogen werden „Der Schutz der Familie nach Art. 6 Abs. 1 GG

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OLG Hamm: Gefährdung des Kindeswohls; Verdacht der Misshandlung eines Säuglings; Würdigung eines familienpsychologischen Gutachtens

OLG Hamm, Beschluss vom 17.10.2011 – II-8 UF 176/11 – Vorinstanz: Amtsgericht Essen-Borbeck, 12 F 142/10 Schlagworte: Gefährdung des Kindeswohls; Verdacht der Misshandlung eines Säuglings; Würdigung eines familienpsychologischen Gutachtens Normen: §§ 1666, 1666a BGB Leitsätze: Zu den Voraussetzungen der §§ 1666, 1666a BGB, wenn gegen die Kindeseltern

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Skript: Die Intervention bei Kindeswohlgefährdung (§ 8a SGB VIII, § 1666, 1666a BGB)

Die Intervention bei Kindeswohlgefährdung (§ 8a SGB VIII, § 1666, 1666a BGB) A. Einleitung Im Jahr 2012 wurden nach Mitteilung des Statistischen Bundesamtes (Dastatis) durch die Jugendämter 107.000 Verfahren zur Einschätzung der Gefährdung des Kindeswohls durchgeführt. Rein rechnerisch entspricht dies ungefähr acht von 1000 Minderjährigen in Deutschland.

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AG Bremen: Zur Verhängung eines Ordnungsgeldes wegen Verstoßes gegen einen gerichtlichen Vergleich

AG Bremen, Beschluss vom 30.05.2014 – 66 F 1296/12 SO Amtsgericht Bremen Beschluss In der Familiensache betreffend die elterliche Sorge für … hat das Amtsgericht – Familiengericht – Bremen durch die Richterin am Amtsgericht M. am 30.05.2014 beschlossen: Gegen den Antragsgegner wird wegen Zuwiderhandlung gegen den Vergleich

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