OLG Köln: Die Beschriftung „Jetzt gratis testen – danach kostenpflichtig“ auf dem Bestell-Button ist irreführend und verstößt gegen Wettbewerbsrecht

Oberlandesgericht Köln, 6 U 39/15, Urteil vom 03.02.2016 – 6 U 39/15 Die Beschriftung „Jetzt gratis testen – danach kostenpflichtig“ auf dem Bestell-Button ist irreführend und verstößt gegen Wettbewerbsrecht, da dies nicht den gesetzlichen Vorgaben entspricht.  Tenor: Die Berufung der Beklagten gegen das am 05.03.2015 verkündete Urteil der 31. Zivilkammer

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OLG München: Lieferzeit „ca. 2-4 Werktage“ ist hinreichend bestimmt iSd. Art. 246a § 1 Abs.1 Nr.7 EGBGB

Oberlandesgericht München, Beschluss vom 08.10.2014 – 29 W 1935/14 Aktenzeichen Vorinstanz: 4 HK 0 4209/14 Landgericht München II BESCHLUSS In dem Verfahren … – Antragsteller und Beschwerdeführer – Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt gegen … – Antragsgegner und Beschwerdegegner – wegen Unterlassung hier: Beschwerde hat der 29. Zivilsenat des Oberlandesgerichts

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AG Düsseldorf: Zur Höhe des Schadensersatzes bei Ausfall des Internet-Anschlusses

AG Düsseldorf, Urteil 31.03.2014 – Az.: 20 C 8948/13 Tenor: Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 21,00 EUR nebst Zinsen i.H.v. 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 24.7.2013 zu zahlen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen. Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger. Das Urteil

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