Schönheitsreparaturen Teil 5: Fachhandwerker – Klausel

Der BGH hat mit Urteil vol 09.06.2010 – VIII ZR 294/09 – entschieden: „Eine in Formularmietverträgen über Wohnraum enthaltene Klausel, wonach es dem Mieter obliegt, die Schönheitsreparaturen „ausführen zu lassen“, benachteiligt den Mieter unangemessen und ist deshalb unwirksam, wenn sie bei kundenfeindlichster Auslegung dem Mieter dadurch die

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Schönheitsreparaturen Teil 4: Fachgerechte Ausführung in mittlerer Art und Güte

Allgemeines Zu beachten gilt auch, dass die Schönheitsreparaturen stets fachgerecht in mittlerer Art und Güte (§ 243 BGB) ausgeführt werden müssen. Dies schließt jedoch Eigenleistungen des Mieters nicht aus, vgl. BGH RE NJW 1988, 2790. Der Vermieter kann und darf dem Mieter grundsätzlich nicht vertraglich an einen

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Schönheitsreparaturen Teil 3: Schönheitsreparaturen – Zusammentreffen von individualvertraglichen und formularmäßigen Klauseln

Nach dem Urteil des AG Mannheim vom 20.5.2011, 10 C 14/11 führt ein zur Unwirksamkeit einer Formularklausel führender so genannte Summierungseffekt aufgrund des Zusammentreffens zweier – jeweils für sich genommen – unbedenklicher Klauseln gemäß § 139 BGB zur Unwirksamkeit der gesamten Regelung. Leitsatz: Ein zur Unwirksamkeit einer

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Schönheitsreparaturen Teil 1: Gesetzliche Regelung der Schönheitsreparaturen

Grundsätzlich ist der Vermieter nach § 535 Abs. 1 BGB verpflichtet, die Schönheitsreparaturen durchzuführen. § 535 Inhalt und Hauptpflichten des Mietvertrags (1) Durch den Mietvertrag wird der Vermieter verpflichtet, dem Mieter den Gebrauch der Mietsache während der Mietzeit zu gewähren. Der Vermieter hat die Mietsache dem Mieter

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