Kommentare zu: AG Bremen: Ein Entzug des Aufenthaltsbestimmungsrechts kommt nur bei einer akuten, unmittelbar bestehenden bzw. unmittelbare bevorstehenden akuten Gefahr des Kindeswohls in Betracht, bei denen ein Hauptsacheverfahren nicht abgewartet werden kann https://www.kanzleibeier.eu/ag-bremen-ein-entzug-des-aufenthaltsbestimmungsrechts-kommt-nur-bei-einer-akuten-unmittelbar-bestehenden-bzw-unmittelbare-bevorstehenden-akuten-gefahr-des-kindeswohls-in-betracht-bei-denen-ein-hau/ Thu, 19 May 2016 14:17:40 +0000 hourly 1 https://wordpress.org/?v=6.8.5