Kommentare zu: OLG Frankfurt: Es besteht keine Rechtsgrundlage für eine in einer Kindschaftssache im Rahmen eines Beweisbeschlusses getroffene Anordnung, ein Elternteil habe an einer Untersuchungsmaßnahme (hier: Haaranalyse) mitzuwirken. https://www.kanzleibeier.eu/olg-frankfurt-es-besteht-keine-rechtsgrundlage-fuer-eine-in-einer-kindschaftssache-im-rahmen-eines-beweisbeschlusses-getroffene-anordnung-ein-elternteil-habe-an-einer-untersuchungsmassnahme-hier-h/ Thu, 08 Dec 2016 09:54:17 +0000 hourly 1 https://wordpress.org/?v=6.8.5