Erstberatung 30,00 € pauschal (inkl. 19% MwSt)

Allgemeines

Chancengleichheit bedeutet in Deutschland auch, dass jedermann seine Rechte wahrnehmen und notfalls auch gerichtlich durchsetzen kann. Niemand soll aus finanzieller Not heraus auf seine Rechte verzichten müssen.

Gerade – aber nicht ausschließlich – im Bereich des ALG II treten häufig komplexe rechtliche Fragen auf, die ohne Hinzuziehung eines Rechtsanwalts nur schwer zu klären sind. Zumeist können beispielsweise ALG II Empfänger eine solche Rechtsberatung nicht finanzieren.

Wir stellen daher für

  • Rentner
  • Hartz IV Empfänger
  • Sozialfilfeempfänger
  • BaföG Empfänger

 einen Pauschaltarif für die Erstberatung für 30,00 € (inkl. 19% MwSt.) bereit.

Was ist eine Erstberatung?

Beratung im Sinne des § 34 RVG ist nach BGHZ 7, 351 die vom Rechtsanwalt seinem Auftraggeber gegebene mündliche oder schriftliche Empfehlung eines bestimmten Verhaltens in einer konkreten Rechtsangelegenheit.

Das Erstberatungsgespräch dient daher zur Einholung eines ersten anwaltlichen Rates oder einer ersten Rechtsauskunft. Eine anwaltliche Erstberatung führt nicht zu einer umfassenden Rechtsvertretung, sondern sie zeigt dem Rechtssuchenden die Rechtslage und mögliche Handlungsalternativen oder einen Handlungsbedarf auf. Die Erstberatung führt weiter nicht dazu, dass der Rechtsanwalt über die Beratung hinaus aktiv wird.

Unter der Erstberatung fällt daher die Beratungsleistung, die im Rahmen eines persönlichen ersten Gesprächs (alternativ Abklärung per E-Mail, telefonisch, schriftlich) tatsächlich erbracht werden kann. Je nach Schwierigkeit und Umfang kann dies von einem allgemeinen Rat bis zur konkreten Abklärung des Sachverhaltes reichen.

Nach der Erstberatung wissen Sie woran Sie sind und können entscheiden, ob Sie selbst tätig werden wollen oder lieber einen Rechtsanwalt mit Ihrer Interessenvertretung beauftragen möchten.

Wie lange dauert eine Erstberatung?

Es gibt bei uns kein Zeitlimit für ein Erstberatungsgespräch. Die Beratung ist erst dann abgeschlossen, wenn wir für Ihr Problem eine gute Lösung gefunden haben.

Wird die Erstberatungsgebühr auf spätere Tätigkeiten des Rechtsanwaltes angerechnet?

Ja. Sollten Sie uns im Anschluss an die Beratung damit beauftragen, schriftlich für Sie tätig zu werden, so wird die von Ihnen bezahlte Erstberatungsgebühr vollständig auf weitere Gebühren angerechnet.

Sie möchten ein Beratungstermin vereinbaren?

Sollten Sie mit einem Rechtsproblem konfrontiert sein oder in Bezug auf einen Sachverhalt rechtliche Fragen haben, so können Sie sich gerne vertrauensvoll an uns wenden. In einem Beratungsgespräch stellen wir Ihnen gerne die Rechtslage dar, zeigen relevante rechtliche Probleme auf und schlagen erfolgsversprechende Handlungsalternativen vor.

Gerne können Sie einen Besprechungstermin für eine Erstberatung telefonisch oder per Email vereinbaren.