Aktueller Fall: Mobilfunkvertrag mit der Vodafone GmbH Sachverhalt: Die Vodafone GmbH hat gegen unsere Mandantin aus einem zwischen den Parteien geschlossenen Mobilfunkvertrag vom 11.02.2012 offene Rechnungsbeträge, Bankgebühren für Rücklastschriften, Storno- und Sperrgebühren u.ä., sowie Schadensersatz wegen vorzeitiger Kündigung des Mobilfunkvertrages der Vodafone GmbH geltend gemacht. Im Einzelnen
Weiterlesen ... →Amtsgericht Köln, Urteil vom 13.04.2015 – 125 C 579/14 Amtsgericht Köln IM NAMEN DES VOLKES Urteil In dem Rechtsstreit … hat das Amtsgericht Köln, Abt. 125 auf die mündliche Verhandlung vom 16.03.2015 durch den Richter am Amtsgericht Mücher für Recht erkannt: 1.) Die Klage wird abgewiesen. 2.)
Weiterlesen ... →LSG Nsd.-Bremen, Beschluss vom 14.04.2015 – L 8 SO 54/15 B ER LANDESSOZIALGERICHT NIEDERSACHSEN-BREMEN BESCHLUSS L 8 SO 54/15 B ER S 15 SO 31/15 ER Sozialgericht Bremen In dem Beschwerdeverfahren 1. P. K., Bremen 2. S. K., Bremen 3. M. K., Bremen 4. N. K., Bremen
Weiterlesen ... →Amtsgericht Düsseldorf, Urteil vom 24.02.2015 – 57 C 11862/14 Amtsgericht Düsseldorf Teil-Versäumnis- und Schlussurteil Leitsätze: „1. Wer nur Inhaber von ausschließlichen Nutzungsrechten des Werkes auf physikalischem Datenträger ist, kann bei einer Verbreitung des Werkes über Filesharing-Netzwerke im Internet Schadenersatz nicht nach Lizenzanalogie verlangen. Dies gilt auch unter
Weiterlesen ... →Amtsgericht Leipzig, Urteil vom 07.04.2015 – 114 C 6702/14 IM NAMEN DES VOLKES ENDURTEIL In dem Rechtsstreit … wegen Urheberrecht hat das Amtsgericht Leipzig durch Richterin am Amtsgericht Nieragden auf Grund der mündlichen Verhandlung vom 17.03.2015 am 07.04.2015 für Recht erkannt: 1. Die Klage wird abgewiesen. 2.
Weiterlesen ... →Amtsgericht Bremen, Urteil vom 08.04.2015 – 19 C 321/13 Verkündet am 08.04.2015 Der Beweis für einen fingierten Unfall ist geführt, wenn sich der „Unfall“ als letztes Glied einer Kette gleichförmiger Geschehnisse darstellt, ohne dass sich die festgestellten Gemeinsamkeiten noch durch Zufall erklären ließen. Das gilt auch dann,
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