BGH: Doppelresidenz kann auch gegen den Willen eines Elternteils angeordnet werden

BGH XII ZB 601/15 vom 1. Februar 2017 Leitsätze: „Eine gerichtliche Umgangsregelung, die im Ergebnis zu einer gleichmäßigen Betreuung des Kindes durch beide Eltern im Sinne eines paritätischen Wechselmodells führt, wird vom Gesetz nicht ausgeschlossen. Auch die Ablehnung des Wechselmodells durch einen Elternteil hindert eine solche Regelung für sich genommen

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SG Bremen: Zum Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung eines Widerspruchs

SG Bremen, Beschluss vom 23.02.2017 – S 33 SO 17/17 ER Sozialgericht Bremen Beschluss In dem Rechtsstreit M. V., Bremen Antragsteller, Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte Beier & Beier, Gröpelinger Heerstraße 387, 28239 Bremen, gegen Stadtgemeinde Bremen, vertreten durch die Senatorin für Soziales, Jugend, Frauen, Integration und Sport, – Referat

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SG Bremen: Zur Erstattung der im Vorverfahren entstanden Rechtsverfolgungskosten

Sozialgericht Bremen, Gerichtsbescheid vom 08.02.2017 – S 22 AS 2021/16 IM NAMEN DES VOLKES GERICHTSBESCHEID In dem Rechtsstreit 1. G. L., Bremen, 2. A. L., Bremen, Kläger, Prozessbevollmächtigte: zu 1-2: Rechtsanwälte Beier & Beier, Gröpelinger Heerstraße 387, 28239 Bremen, Az,: – F/2016/035 gegen Jobcenter Bremen, vertreten durch den Geschäftsführer, Doventorsteinweg 48 –

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BGH: Bestimmung der ortsüblichen Miete bei Vorenthaltung der Mietsache

BGH, Urteil vom 18.01.2017 – VIII ZR 17/16 Der Bundesgerichtshof (VIII ZR 17/16) hat zur Bestimmung der ortsüblichen Miete bei Vorenthaltung der Mietsache klargestellt: Amtlicher Leitsatz: Die für vergleichbare Sachen ortsübliche Miete, die der Vermieter gemäß § 546a Abs. 1 Alt. 2 BGB für die Dauer der Vorenthaltung

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OLG Bremen: Eine Beschleunigungsrüge unter Hinweis auf eine unterlassene oder zu großzügige Fristsetzung bei Gutachteraufträgen bereits bei Auftragserteilung ist ausgeschlossen

OLG Bremen, Beschluss vom 02.02.2017 – 4 UF 14/17 Leitsätze des Verfassers Die vom Familiengericht in einem familienpsychologischen Sachverständigengutachten gesetzte Frist, innerhalb derer das Gutachten zu erstatten ist, kann nicht zur Begründetheit der Beschleuinigungsbeschwerde führen. Zwar kann die unterlassene oder zu großzügige Fristsetzung bei Gutachteraufträgen ein Umstand

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