OLG Zweibrücken: Keine außergerichtliche Lösung mit Hilfe des Jugendamtes vor gerichtlichem Umgangsverfahren erforderlich

OLG Zweibrücken, Beschluss vom 12.11.2020 – 2 UF 139/20 „Der Anspruch auf gerichtliche Klärung im Rahmen eines Umgangsverfahrens nach § 151 Nr. 2 FamFG, § 1684 Abs. 3 Satz 1 BGB ist nicht davon abhängig, dass der Antragsteller zuvor eine außergerichtliche Lösung unter Mithilfe des Jugendamtes versucht.

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