Neues zur Filesharing – Abmahnung der Waldorf Frommer Rechtsanwälte aus München (2)

Filesharing Abmahnungen der Waldorf Frommer Rechtsanwälte Es liegt uns eine Filesharing – Abmahnungen der Warner Bros. Entertainment GmbH vor. Sie wird anwaltlich vertreten durch die Waldorf Frommer Rechtsanwälte aus München. Dem Anschlussinhaber wird eine Urheberrechtsverletzung an dem Filmwerk „The Lego Movie“ durch unerlaubtes Zurverfügungstellen in so genannten

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Neues zur Filesharing – Abmahnung der Waldorf Frommer Rechtsanwälte aus München

Filesharing Abmahnungen der Waldorf Frommer Rechtsanwälte Es liegt uns eine Filesharing – Abmahnungen der Constantin Film Verleih GmbH vor. Sie wird anwaltlich vertreten durch die Waldorf Frommer Rechtsanwälte aus München. Dem Anschlussinhaber wird eine Urheberrechtsverletzung an dem Filmwerk „Fack ju Göthe“ durch unerlaubtes Zurverfügungstellen in so genannten

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Skript: Die Intervention bei Kindeswohlgefährdung (§ 8a SGB VIII, § 1666, 1666a BGB)

Die Intervention bei Kindeswohlgefährdung (§ 8a SGB VIII, § 1666, 1666a BGB) A. Einleitung Im Jahr 2012 wurden nach Mitteilung des Statistischen Bundesamtes (Dastatis) durch die Jugendämter 107.000 Verfahren zur Einschätzung der Gefährdung des Kindeswohls durchgeführt. Rein rechnerisch entspricht dies ungefähr acht von 1000 Minderjährigen in Deutschland.

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AG Bremen: Zur Verhängung eines Ordnungsgeldes wegen Verstoßes gegen einen gerichtlichen Vergleich

AG Bremen, Beschluss vom 30.05.2014 – 66 F 1296/12 SO Amtsgericht Bremen Beschluss In der Familiensache betreffend die elterliche Sorge für … hat das Amtsgericht – Familiengericht – Bremen durch die Richterin am Amtsgericht M. am 30.05.2014 beschlossen: Gegen den Antragsgegner wird wegen Zuwiderhandlung gegen den Vergleich

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BVerfG: Sorgerechtsentzug nur im Notfall, selbst bei Umgangsboykott?

BVerfG, Beschluss vom 28.2.2012 – 1 BvR 3116/11    1. Für den Entzug des Sorgerechts reicht auch im Falle des Umgangsboykotts durch die sorgeberechtigte Mutter nicht eine irgendwie geartete Kindeswohlgefährdung aus; vielmehr muss eine erhebliche Schädigung mit ziemlicher Sicherheit zu erwarten sein. Dafür ist darzulegen, worin genau

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OLG Düsseldorf: Angaben im Wohnungsübergabeprotokoll sprechen für deren Richtigkeit

Oberlandesgericht Düsseldorf, Urteil vom 27.03.2003 – 10 U 64/02 – Leitsätze: 1. Haben die Parteien eine gemeinsame Wohnungsübergabe durchgeführt und den Zustand der Räume in einem von ihnen gemeinsam unterzeichneten Begehungsprotokoll dokumentiert, so muss der Mieter darlegen und beweisen, dass ein in dem Protokoll nicht aufgeführter Mangel

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BVerfG: Bei einem Sorgerechtsentzug wegen Kindeswohlgefährdung sind hohe Anforderungen an die Sachverhaltsermittlung zu stellen

BVerfG, 1 BvR 3121/13 vom 7.4.2014 Das Bundesverfassungsgericht stellt im Beschluss vom 07.04.2014, 1 BvR 3121/13 nochmals klar,  dass bei der verfassungsgerichtlichen Überprüfung eines Sorgerechtsentzugs besonders hohe Maßstäbe anzulegen sind. Insoweit unterliegt die Trennung des Kindes von den Eltern strengen Voraussetzungen. Daher sind hohe Anforderungen an die Sachverhaltsermittlung

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SG Bremen: SG Bremen rügt neue Verwaltungsanweisung zu § 24 Abs. 3 Nrn. 1 und 2 SGB II (Wohnungseinrichtungspauschale)

SG Bremen, Gerichtsbescheid vom 02.06.2014 – S 27 AS 160/12 Ausfertigung  Sozialgericht Bremen Im Namen des Volkes GERICHTSBESCHEID In dem Rechtsstreit 1. V. S. N., Bremen, 2. S. R., Bremen, 3. N. S. S., Bremen, vertreten durch V. S. N. und Herr S. R., Bremen, Kläger, Prozessbevollmächtigte:

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BVerfG: Anforderungen an die Begründung einer Kindeswohlgefährdung

BVerfG, 1 BvR 160/14 vom 24.03.2014 BUNDESVERFASSUNGSGERICHT – 1 BvR 160/14 – Im Namen des Volkes In dem Verfahren über die Verfassungsbeschwerde … gegen a) den Beschluss des Pfälzischen Oberlandesgerichts Zweibrücken vom 8. November 2013 – 2 UF 106/13 -, b) den Beschluss des Amtsgerichts Landau in

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BVerfG: Ein Sorgerechtsentzug „auf Vorrat“ ist mit dem verfassungsrechtlichen Verhältnismäßigkeitsgebot nicht vereinbar

BVerfG, 1 BvR 2695/13 vom 17.03.2014 Das Bundesverfassungsgericht befasst sich im Beschluss vom 17. März 2014, 1 BvR 2695/13 mit dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit betreffend der teilweisen Entziehung des väterlichen Sorgerechts und Übertragung auf das Jugendamt als Ergänzungspfleger.  Die Entscheidung wird veröffentlicht in FamRZ 2014, Heft 14.

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