LG Verden: Zur Rückabwicklung eines Pkw-Kaufvertrages (Mangel oder Verschleiß)

LG Verden, Urteil vom 26.09.2018 – 5 O 220/17 Im Namen des Volkes!UrteilIn dem Rechtsstreit des Herrn D. D., Bremen,Kläger Prozessbevollmächtigte: Rechtsanw. B. & B., Bremen, gegen XXX, Inhaber …, Ritterhude,Beklagte Prozessbevollmächtigte: Rechtsanw. Beier pp., Gröpelinger Heerstr. 387, 28239 Bremen, wegen Rückabwicklung eines Pkw-Kaufvertrages hat die 5.

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AG Bremen: Zu den Voraussetzungen einer wirksamen erfolglosen Fristsetzung zur Nacherfüllung im Kaufrecht

AG Bremen, Urteil vom 12.09.2018 – 17 C 482/17 Amtsgericht Bremen Im Namen des Volkes Urteil In dem Rechtsstreit P. D., Elsfleth Kläger Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte …, Brake gegen S. K., Bremen Beklagter Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte Beier & Beier, Gröpelinger Heerstr. 387, 28239 Bremen hat das Amtsgericht

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AG OHZ: Fehlende Scheckheftpflege beim KFZ Kaufvertrag stellt keinen Mangel im Sinne des § 434 BGB dar

Amtsgericht Osterholz-Scharmbeck, Urteil vom 15.12.2016 – 4 C 78/16 Im Namen des Volkes Urteil In dem Rechtsstreit J. S., Visselhövede Kläger Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte W., B. & Partner, Rotenburg gegen C. A., Ritterhude Beklagter Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte Beier & Beier, Gröpelinger Heerstr. 387, 28239 Bremen hat das Amtsgericht Osterholz-Scharmbeck auf

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LG Berlin: Zur Untersuchungspflicht des gewerblichen Verkäufers beim Gebrauchtwagenverkauf

LG Berlin, Beschluss vom 15.04.2013 – 49 S 88/12 Landgericht Berlin Beschluss In dem Rechtsstreit des Herrn Beklagten und Berufungsklägers, – Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwältin gegen die Frau Klägerin und Berufungsbeklagte, – Prozessbevollmächtigter: hat die Zivilkammer 49 des Landgerichts Berlin am 15.04.2013 durch die Vorsitzende Richterin am Landgericht B. und

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Unterschied Verschleiß zu Mangel

Unterschied Verschleiß zu Mangel Verschleiß Von den rund 6.000 Einzelteilen eines Pkw unterliegen die meisten einem „natürlichen“ Verschleiß und normaler Alterung. Bei einem Gebrauchtfahrzeug ist – sofern keine besonderen Umstände vorliegen – der normale alters- und gebrauchsbedingte Verschleiß üblich und vom Käufer hinzunehmen. Ein Mangel i.S.d. objektiven

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LG Verden: Erfüllungsort für die Nachbesserung ist grundsätzlich der Sitz des Verkäufers, auch wenn das Fahrzeug nicht fahrbereit ist

LG Verden, Beschluss vom 15.06.2016 – 8 S 10/16 Vorinstanz: AG Osterholz-Scharmbeck – 4 C 642/15 Landgericht Verden Beschluss In dem Rechtsstreit M. H., Oyten, Kläger und Berufungskläger, Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte V. und Kollegen, Bremen, gegen C. A., Bremen, Beklagter und Berufungsbeklagter, Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte Beier und Kollegen, Gröpelinger Heerstr. 387,

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AG Aachen: Zum Anspruch auf Nutzungsausfall für die Dauer einer durchgeführten Nacherfüllung an einem gebrauchten Gebrauchtwagen

AG Aachen, Urteil vom 14.09.2011 – 110 C 148/11 Amtsgericht Aachen Im Namen des Volkes Urteil In dem Rechtsstreit … hat das Amtsgericht Aachen im schriftlichen Verfahren nach dem Sach- und Streitstand vom 05 09 2011 durch den Richter am Amtsgericht S. für Recht erkannt: Die Klage wird abgewiesen. Der

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AG Bremen: Zur Rückabwicklung eines Gebrauchtwagenkaufs

Amtsgericht Bremen, Urteil vom 19.05.2016 – 6 C 350/15 Amtsgericht Bremen Im Namen des Volkes Urteil In dem Rechtsstreit P. F., SPANIEN, Kläger Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte S. & S., Herne gegen A. A., Bremen Beklagter Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte Beier & Beier, Gröpelinger Heerstr. 387, 28239 Bremen, Geschäftszeichen: H/2015/077

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