Die Entwicklung der Inobhutnahmen durch die Jugendämter: Einige Anmerkungen

A. Ausgangslage 1. Einleitung Mit der Inobhutnahme werden Kinder und Jugendliche in Notsituationen (vorläufige Schutzmaßnahmen) durch das Jugendamt vorläufig aufgenommen und untergebracht. Es handelt sich dabei um eine kurzfristige Maßnahme der Jugendämter zum Schutz von Kindern und Jugendlichen, die sich in einer akuten, sie gefährdenden Situation befinden.

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LG Bremen: Zum Verkehrsunfall zweier Fahrradfahrer und zu den Sorgfaltspflichten des überholenden Fahrradfahrers

LG Bremen, Urteil vom 06.09.2011 – Az.:  7 O 1996/10 Die Berufung vor dem OLG Bremen (Az.: 1 U 77/11) wurde von der Klägerin in der Berufungsverhandlung am 25.01.2012 zurückgenommen. Das Urteil des LG Bremen ist daher rechtskräftig. Verkündet am 06.09.2011 Landgericht Bremen Im Namen des Volkes

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