Mietrecht

Ihre gemietete Wohnung weist nicht unerhebliche Mängel auf und Sie möchten deshalb die Miete mindern. Die Höhe des Minderungsbetrages ist Ihnen jedoch nicht bekannt, so dass Sie sich bei einem zu hoch angesetzten Mietminderungsbetrag der Gefahr aussetzen, von Ihrem Vermieter wegen zweimonatlichem Mietzahlungsrückstand fristlos gekündigt zu werden. Es droht dann eine Räumungsklage, Streitigkeiten mit dem Vermieter über nicht oder nicht fachmännisch ausgeführte Schönheitsreparaturen. Zudem kann es vorkommen, dass der Vermieter eine ggf. gezahlte Mietkaution einbehält.

Zahlreiche andere Konstellationen sind denkbar, wie z.B.

  • nachbarrechtliche Streitigkeiten
  • Aufnahme eines Partners in die gemietete Wohnung
  • Eigenbedarfskündigung des Vermieters
  • Streitigkeiten über Mietnebenkosten etc.
  • Anpassung der Miethöhe
  • Mängel und ihre Auswirkungen auf das Mietverhältnis
  • Kündigung von Mietverträgen

Lassen Sie sich daher im Zweifelsfall rechtzeitig beraten!