Filesharing Abmahnungen der Waldorf Frommer Rechtsanwälte

Es liegt uns eine Filesharing – Abmahnungen der Warner Bros. Entertainment GmbH vor. Sie wird anwaltlich vertreten durch die Waldorf Frommer Rechtsanwälte aus München.

Dem Anschlussinhaber wird eine Urheberrechtsverletzung an dem Filmwerk „Man of Steel“ durch unerlaubtes Zurverfügungstellen in so genannten Tauschbörsen (bittorret) vorgeworfen. Die Münchener Anwälte machen daher Unterlassungs-, Kostenerstattungs- und Schadensersatzansprüche geltend.  Ein Datensatz mit dem ermittelten Hash-Wert des Films “ Man of Steel“ liegt der Abmahnung bei.

Waldorf Frommer fordert für den Film 1.600 Euro Aufwendungsersatzanspruch (1.000 Euro Unterlassungsanspruch / 6.00 Schadensersatzanspruch). Die Rechtsanwaltsgebühren wegen dem Film man of Steel belaufen sich auf insgesamt 215 Euro. Waldorf Frommer gibt jedoch auch einen

Pauschalbetrag von 815 Euro (Schadensersatz / Aufwendungsersatz)

an, um die Abmahnung des Films außergerichtlich beizulegen. Die Frist für den Eingang der vorformulierten Unterlassungserklärung zum abgemahnten Film endet am 03.07.2014. Als Zahlungsfrist ist der 14.07.2014 angegeben. Sollten die seitens der Kanzlei Waldorf Frommer in der Abmahnung festgesetzten Fristen nicht eingehalten werden, sind gerichtliche Schritte angekündigt, wobei die  Warner Bros. Entertainment GmbH dann vor Gericht darlegen und beweisen will, dass ein Streitwert von 1.000 EUR nach § 97a Abs. 3 S. 2 UrhG unbillig sei.

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