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September 2019

Amtsgericht Wiesbaden, Urteil vom 06.12.2018 – Az. 93 C 2206/18

Schadensersatzanspruch des Vermieters bei Gebrauchsspuren der Mietsache

Das Amtsgericht Wiesbaden hat in seinem Urteil vom 06.12.2018 ( Az. 93 C 2206/18) entschieden, dass ein Vermieter, nach Beendigung eines Wohnungsmietverhältnisses, keinen Anspruch auf Schadensersatz gegen den Mieter wegen gewöhnlicher Gebrauchsspuren der Wohnung hat. Diese Entscheidung ist durch das Landgericht Wiesbaden mit Beschluss vom 28.05.19 ( Az. 3 S 31/19) bestätigt worden.

Quelle: Presseinformation des Amtsgericht Wiesbaden, siehe auch Pressestelle AG Wiesbaden