Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen 6. Senat, Urteil vom 21.01.2016, L 6 AS 1200/13 Leitsätze 1. Das einem Unterhaltsschuldner bewilligte Arbeitslosengeld II ist als soziokulturelles Existenzminimum auch bei einer Erwerbstätigkeit der Auszahlung an Unterhaltsgläubiger entzogen. 2. Eine Abzweigung kommt auch nicht in Höhe des Freibetrages, der bei der Leitungsberechnung von
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