Sozialrechtsthema: Die Wohnungserstausstattung nach § 23 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 SGB II Arbeitslosengeld II – Bezieher und gemäß § 23 Abs. 3 Satz 3 SGB II auch Geringverdiener, die ihren Lebensunterhalt einschließlich der Kosten für Unterkunft und Heizung aus eigenen Mitteln zwar decken können (also
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