Oberlandesgericht Köln, 6 U 39/15, Urteil vom 03.02.2016 – 6 U 39/15 Die Beschriftung „Jetzt gratis testen – danach kostenpflichtig“ auf dem Bestell-Button ist irreführend und verstößt gegen Wettbewerbsrecht, da dies nicht den gesetzlichen Vorgaben entspricht. Tenor: Die Berufung der Beklagten gegen das am 05.03.2015 verkündete Urteil der 31. Zivilkammer
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