SG Bremen: Kroatische EU-Bürger erhalten kurzfristig Sozialhilfe bis zur Ausreise (n.rk)

SG Bremen, Beschluss vom 23.02.2015 – S 15 SO 31/15 ER Anmerkung: Gegen den Beschluss wurde noch am selben Tag der Zustellung Beschwerde vor dem LSG Niedersachsen-Bremen erhoben. Die Entscheidung ist daher nicht rechtskräftig.   BESCHLUSS In dem Rechtsstreit 1. P. K., Bremen, 2. S. K., Bremen,

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