Bundesgerichtshof, Urteil vom 17.12.2013 – XI ZR 66/13 Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass eine Entgeltklausel der Banken für die Nacherstellung von Kontoauszügen in Höhe von 15 Euro unwirksam ist. Der klagende Verbraucherschutzverband nahm die beklagte Bank auf Unterlassung der Verwendung folgender Klausel in ihrem Preis- und Leistungsverzeichnis
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