BVerfG, Beschluss vom 29. Juni 2016 – 1 BvR 1015/15 Das Bundesverfassungsgericht hat mit Beschluss vom 29.06.2016 – 1 BvR 1015/15 – entschieden, dass der Gesetzgeber aufgrund seiner Einschätzung der Nachfragesituation auf dem Mietwohnungsmarkt durch Einführung des Bestellerprinzips die durch Art. 12 Abs. 1 GG geschützte Freiheit
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