OLG Hamm, Beschluss vom 06.06.2016 – 4 UF 186/15 Oberlandesgericht Hamm Beschluss Vorinstanz: Amtsgericht Schwerte, 3 F 148/14 Leitsätze: Das Ergebnis eines Sachverständigengutachtens ist hinsichtlich der einzelnen Schlussfolgerungen zu bewerten, ob konkrete (unstreitige) Belegtatsachen vorliegen. Ein konstanter Wille des Kindes ist beachtlich, wenn die Überwindung des Willens
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