BVerfG, Beschluss vom 28.2.2012 – 1 BvR 3116/11 1. Für den Entzug des Sorgerechts reicht auch im Falle des Umgangsboykotts durch die sorgeberechtigte Mutter nicht eine irgendwie geartete Kindeswohlgefährdung aus; vielmehr muss eine erhebliche Schädigung mit ziemlicher Sicherheit zu erwarten sein. Dafür ist darzulegen, worin genau
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