Amtsgericht Papenburg, Urteil vom 28.12.2020 – 3 C 337/20 – Fitnessstudio muss Beiträge bei coronabedingter Schließung zurückzahlen In dem Rechtsstreit hat das Amtsgericht Papenburg im Verfahren gern §495 a ZPO mit einer Erklärungsfrist bis zum 10 12 2020 am 18.12.2020 für Recht erkannt. 1. Die Beklagte wird
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