Amtsgericht Bad Hersfeld, Beschluss vom 22.07.2016 – F 361/16 EASO Leitsatz: 1. Nimmt eine erwachsene, den Kindeseltern bekannte Person von sich aus Kontakt zu deren Kind auf und unternimmt dabei den Versuch, über digitale Medien mit dem Kind Text- und Bild-Kommunikation mit sexualisierten Inhalten („Sex-Texting“) zu
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