Einleitung: Die Banken haben den Verbrauchern gegenüber in der Vergangenheit Bearbeitungsgebühren für Ratenkreditverträge berechnet. Diese betrugen im Schnitt 1% des Darlehensbetrages. Dabei erhöhte sich das Anfangssaldo (Nettokreditbetrag) um die Höhe des Bearbeitungsentgelts. Den Ratenkreditverträgen lag zumeist ein Formular „Europäische Standardinformationen für Verbraucherkredite“ zu Grunde, wobei das Bearbeitungsentgelt
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