OLG Hamm: Familienrechtliche Verfahrensakten unterliegen strengster Geheimhaltung. Die Einsichtnahme durch Dritte ist grundsätzlich nur mit Zustimmung der Betroffenen zulässig.

OLG Hamm · Beschluss vom 7. Oktober 2008 · Az. 15 VA 7-9/08 Tenor Die Anträge werden zurückgewiesen. Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe für das Justizverwaltungsstreitverfahren wird zurückgewiesen. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. Der Gegenstandswert für das Verfahren beträgt 6.000 €. Gründe I.) Der Beteiligte

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