AG Bremen: Zu den Voraussetzungen einer wirksamen erfolglosen Fristsetzung zur Nacherfüllung im Kaufrecht

AG Bremen, Urteil vom 12.09.2018 – 17 C 482/17 Amtsgericht Bremen Im Namen des Volkes Urteil In dem Rechtsstreit P. D., Elsfleth Kläger Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte …, Brake gegen S. K., Bremen Beklagter Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte Beier & Beier, Gröpelinger Heerstr. 387, 28239 Bremen hat das Amtsgericht

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LG Verden: Erfüllungsort für die Nachbesserung ist grundsätzlich der Sitz des Verkäufers, auch wenn das Fahrzeug nicht fahrbereit ist

LG Verden, Beschluss vom 15.06.2016 – 8 S 10/16 Vorinstanz: AG Osterholz-Scharmbeck – 4 C 642/15 Landgericht Verden Beschluss In dem Rechtsstreit M. H., Oyten, Kläger und Berufungskläger, Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte V. und Kollegen, Bremen, gegen C. A., Bremen, Beklagter und Berufungsbeklagter, Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte Beier und Kollegen, Gröpelinger Heerstr. 387,

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AG OHZ: Erfüllungsort für die Nachbesserung ist grundsätzlich der Sitz des Verkäufers, auch wenn das Fahrzeug nicht fahrbereit ist.

AG Osterholz-Scharmbeck, Urteil vom 18.02.2016 – 4 C 642/15 Amtsgericht Osterholz-Scharmbeck Verkündet am 18.02.2016 4 C 642/15 Im Namen des Volkes Urteil In dem Rechtsstreit M. H., Oyten Kläger Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte V. und Partner, Bremen gegen C. A., Bremen Beklagter Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte Beier & Beier, Gröpelinger Heerstr.

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