SG Bremen: Zur Anordnung der aufschiebenden Wirkung eines Widerspruchs gegen einen Sanktionsbescheid (bei einer Schwangeren)

SG Bremen, Beschluss vom 14.11.2014 – S 34 AS 2038/14 ER Sanktionsbescheid einer unter 25- jährigen, schwangeren Hilfebedürftigen ist rechtswidrig, weil es an einer fehlerfreien Verkürzungsentscheidung nach § 31b Abs. 1 Satz 4 SGB 2 fehlt. Leitsätze 1. Nach § 31 b Abs 1 Satz 4 Sozialgesetzbuch

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