AG Bremen, Urteil vom 22.11.2013 – Az.: 25 C 0215/13. Wird ein Mobilfunkvertrag mit einem Pauschaltarif (einer sog „Flatrate) wegen einer Vertragsverletzung des Kunden gekündigt und verlangt der Anbieter die Grundgebühr bis zum Ende der ursprünglichen Vertragslaufzeit als Schadensersatz, so muss sich das Telekommunikationsunternehmen mindestens 50% als
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