OLG Hamm, Beschluss vom 23.12.2015 – 2 UF 213/15 Leitsätze: 1. Dem Unterhaltspflichtigen darf auch bei einem Verstoß gegen seine Erwerbsobliegenheit nur ein Einkommen zugerechnet werden, welches von ihm realistischerweise zu erzielen ist. 2. Als realistisch erzielbar kann auch ein Einkommen angesehen werden, dass der Unterhaltspflichtige in
Weiterlesen ... →AG Bremen, Beschluss vom 12.12.2014 – 59 F 1477/14 UK Im Namen des Volkes Beschluss Verkündet am: 12.12.2014 In der Familiensache … hat das Amtsgericht – Familiengericht – Bremen auf die mündliche Verhandlung vom 28.11.2014 durch die Richterin S. beschlossen: Der Versäumnisbeschluss vom 16.10.2014 bleibt mit der
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