BGH: Zur Beschwerde gegen Übertragung des Sorgerechts vom Amtsvormund auf den anderen Elternteil

BGH, Beschluss vom 27. April 2016 – XII ZB 67/14 Nichtamtlicher Leitsatz: Maßnahmen nach § 1666 BGB sind grundsätzlich nur als vorübergehend anzusehen und erwachsen nur in formelle, nicht jedoch in materielle Rechtskraft. Im Rahmen einer Sorgerechtsentscheidung nach vorausgegangenem Entzug der elterlichen Sorge ist immer auch zu

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BVerfG: Ein Sorgerechtsentzug „auf Vorrat“ ist mit dem verfassungsrechtlichen Verhältnismäßigkeitsgebot nicht vereinbar

BVerfG, 1 BvR 2695/13 vom 17.03.2014 Das Bundesverfassungsgericht befasst sich im Beschluss vom 17. März 2014, 1 BvR 2695/13 mit dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit betreffend der teilweisen Entziehung des väterlichen Sorgerechts und Übertragung auf das Jugendamt als Ergänzungspfleger.  Die Entscheidung wird veröffentlicht in FamRZ 2014, Heft 14.

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