OLG Hamm: Kommunikationsprobleme zwischen den Kindeseltern rechtfertigt nicht den Entzug des Sorgerechts

Oberlandesgericht Hamm, Beschluss vom 23.07.2013 – 2 UF 39/13 – Die Auflösung der gemeinsamen elterlichen Sorge kann nicht damit gerechtfertigt werden, Konfliktpotenzial aus der Elternbeziehung zu nehmen und die Position der Kindesmutter durch Übertragung der Alleinsorge zu stärken. Tenor Auf die Beschwerde des Kindesvaters wird der am

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