AG Detmold: Klassenfahrt und kiefer­orthopädische Behandlung als Sonderbedarf?

AG Detmold, Beschluss vom 19.02.2015 – 32 F 132/13 Amtsgericht Detmold Beschluss Tenor: Der Antrag des Antragsteller wird zurückgewiesen. Die Kosten des Verfahrens trägt der Antragsteller. Die sofortige Wirksamkeit wird angeordnet. Gründe: I. Der am 12.08. geborene, 15 Jahre alte Antragsteller ist der gemeinsame Sohn des Antragsgegners

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