BVerfG, 1 BvR 142/09 vom 18.5.2009 Das Bundesverfassungsgericht befasst sich im Beschluss vom 11. Februar 2009, 1 BvR 142/09 mit der Frage der Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrechts im Wege der einstweiligen Anordnung auf den Kindesvater, wenn das Kind seinen Willen geäußert hat, bei der Kindesmutter bleiben zu wollen,
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