AG Warendorf: Keine elterliche Sorge für die Großmutter, wenn eine Kindeswohlgefährdung nicht vorliegt. Der Wille des Jugendlichen zur Großmutter wechseln zu wollen, ist dabei nicht entscheidend.

Amtsgericht Warendorf, Beschluss vom 02.10.2014 – 9 F 399/14 Amtsgericht Warendorf Familiengericht Beschluss In der einstweiligen Anordnungssache … hat das Amtsgericht Warendorf am 02.10.2014 durch den Direktor des Amtsgerichts K. beschlossen: Der Antrag der Antragstellerin auf Übertragung von Teilbereichen der elterlichen Sorge für die Jugendliche … wird

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