LG Verden: Erfüllungsort für die Nachbesserung ist grundsätzlich der Sitz des Verkäufers, auch wenn das Fahrzeug nicht fahrbereit ist

LG Verden, Beschluss vom 15.06.2016 – 8 S 10/16 Vorinstanz: AG Osterholz-Scharmbeck – 4 C 642/15 Landgericht Verden Beschluss In dem Rechtsstreit M. H., Oyten, Kläger und Berufungskläger, Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte V. und Kollegen, Bremen, gegen C. A., Bremen, Beklagter und Berufungsbeklagter, Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte Beier und Kollegen, Gröpelinger Heerstr. 387,

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