AG Bremen: Zu den Kosten des Rechtsstreits (Stromlieferungsvertrag ) bei teilweisem Obsiegen und sofortigem Anerkenntnis

AG Bremen, Urteil vom 31.08.2017 – 5 C 53/17 Amtsgericht Bremen Im Namen des Volkes Anerkenntnisurteil und Urteil In dem Rechtsstreit S. Inkasso GmbH, Berlin Klägerin Prozessbevollmächtigte: … Rechtsanwälte, Berlin gegen C. N., Bremen Beklagte Prozessbevollmächtigter: RA Heino Beier, Gröpelinger Heerstraße 387, 28239 Bremen hat das Amtsgericht

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OLG Frankfurt: Es besteht keine Rechtsgrundlage für eine in einer Kindschaftssache im Rahmen eines Beweisbeschlusses getroffene Anordnung, ein Elternteil habe an einer Untersuchungsmaßnahme (hier: Haaranalyse) mitzuwirken.

OLG Frankfurt, Beschluss vom 07.04.2015 – 5 WF 66/15 Es besteht keine Rechtsgrundlage für eine in einer Kindschaftssache im Rahmen eines Beweisbeschlusses getroffene Anordnung, ein Elternteil habe an einer Untersuchungsmaßnahme (hier: Haaranalyse) mitzuwirken. Ein solcher Beweisbeschluss ist in entsprechender Anwendung der Bestimmungen über die sofortige Beschwerde anfechtbar.

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