BGH, Versäumnisurteil vom 15. April 2015 – VIII ZR 281/13 Der BGH hat klargestellt, dass der Vermieter den Mieter fristlos kündigen kann, wenn dieser notwendige Instandsetzungsarbeiten innerhalb der Wohnung nicht ermöglicht. Der Vermieter ist in solchen Fällen nicht gehalten, den Mieter zunächst im Wege einer Duldungsklage in
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