Oberlandesgericht Hamm, Beschluss vom 14.01.2014 – 9 U 231/13 Leitsätze: Das unverwertbare Gutachten ist kein unrichtiges Gutachten iSd § 839a BGB. Eine Analogie kommt bei Unverwertbarkeit eines gerichtlichen Gutachtens wegen Befangenheit des gerichtlichen Sachverständigen nicht in Betracht. Tenor: Der Senat beabsichtigt, die Berufung gegen das am 11.10.2013
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