LSG-Nds-Bremen: Jobcenter muss bei einem Umzug die Kosten für die Ummeldung eines Telefon- und Internetanschlusses übernehmen

LSG-Nds-Bremen, Urteil vom 06.10.2015 – L 6 AS 1349/13 Entscheidung Die Berufung des Beklagten gegen das Urteil des Sozialgerichts Hannover vom 31. Juli 2013 wird zurückgewiesen. Der Beklagte hat die notwendigen Kosten des Klägers auch des Berufungsverfahrens zu erstatten. Die Revision wird zugelassen. Tatbestand: Der Kläger begehrt

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