BGH, Beschluss vom 27. April 2016 – XII ZB 67/14 Nichtamtlicher Leitsatz: Maßnahmen nach § 1666 BGB sind grundsätzlich nur als vorübergehend anzusehen und erwachsen nur in formelle, nicht jedoch in materielle Rechtskraft. Im Rahmen einer Sorgerechtsentscheidung nach vorausgegangenem Entzug der elterlichen Sorge ist immer auch zu
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