AG Steinfurt: Ein anwaltliches Erstberatungsgespräch ist nicht umsonst, deshalb muss mit einer Entgeltlichkeit gerechnet werden

AG Steinfurt, 13.02.2014 – 21 C 979/13 „Es besteht keine Pflicht des Rechtsanwalts, den Mandanten vor Beginn der Beratung auf deren Entgeltlichkeit und die Höhe der Vergütung ausdrücklich hinzuweisen, weil sich letztere aus dem Gesetz ergibt .“ Tenor Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 226,10 €

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