BGH, Urteil vom 16. März 2016 – VIII ZR 146/15 Der Bundesgerichtshof hat sich am 16.03.2016 mit der Frage befasst, unter welchen Voraussetzungen ein Verbraucher unter dem Gesichtspunkt rechtsmissbräuchlichen Verhaltens am Widerruf eines Fernabsatzvertrages gehindert ist. „Der Kläger hatte bei der Beklagten über das Internet zwei Matratzen
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