AG Düsseldorf: Eine gezielt falsche Darstellung der Rechtsprechung in einer Filesharing Abmahnung stellt einen Betrug nach § 263 StGB dar.

AG Düsseldorf, Urteil vom 08.10.2013 – Az.: 57 C 6993/13 Tenor: Die Klage wird abgewiesen. Die Kosten des Rechtsstreits werden gesamtschuldnerisch den Klägerinnen auferlegt. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Klägerinnen können die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden

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