AG Bremen: Zum Anspruch des Mieters auf Erstattung von vorgerichtlich verauslagter Gutachterkosten zur Feststellung von Mängeln der Mietsache

AG Bremen, Urteil vom 08.03.2011 – 9 C 0118/11 Zum Anspruch des Mieters auf Erstattung von vorgerichtlich verauslagter Gutachterkosten zur Feststellung von Mängeln der Mietsache. Die Einholung des Gutachtens stellte ein sachgerechtes Verhalten dar, da es der Vermeidung eines gerichtlichen Rechtsstreits diente. Verkündet am 08.03.2011 Amtsgericht Bremen Im

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