KG Berlin: Nur vollständiger Ausgleich von Mietrückständen lässt Kündigungsgrund entfallen

Kammergericht Berlin, Hinweisbeschluss vom 07.01.2016 – 8 U 205/15 – Kammergericht Berlin Beschluss Tenor Der Senat beabsichtigt, die Berufung des Beklagten gegen das Urteil des Landgerichts Berlin vom 10.9.2015 – 12 O 104/15 – durch einstimmigen Beschluss gemäß § 522 Abs. 2 ZPO zurückzuweisen. Gründe I. Das

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